Spurensuche nach einem Brand oder Einbruchdiebstahl
Im Zuge einer Untersuchung der Zugänge eines schadenbetroffenen Gebäudes nehme ich alle Öffnungen in Augenschein, durch die bis an den Entwendungsort oder die Brandstelle gelangt werden kann. Bei dieser kriminaltechnischen Untersuchung werden von mir alle Teile des Rahmens, des Flügels und der Verriegelungselemente begutachtet. Untersuchungsmaterial, wie Schlösser, Schließzylinder und Schlüssel, wird von außen und ggf. nach dem Zerlegen auch im Inneren auf abweichende Spuren überprüft. Diese können an Schlössern und Schließzylindern Spuren vom Nachsperren (Picking) oder Dekodieren sein. An Schlüsseln werden die Herstellungsspuren und die Gebrauchsspuren sowie abweichende Spuren (z.B. Abtastspuren, Spannspuren oder Spuren vom Entgraten) bewertet.
Ist die Funktionalität eines Verschlusses bzw. einer Verriegelung nicht ordnungsgemäß gegeben, prüfe ich, ob hier ein Mangel von der Einbausituation vorliegt oder ob dieser Mangel Abnutzung als Ursache in Frage kommt.
Alle Feststellungen nehme ich fotografisch auf. Zusammen mit den Feststellungen am Gebäude oder im Labor erstelle ich daraus ein Gutachten, in dem dann von mir eine Wertung der Spuren vorgenommen wird. Der Aufbau ist klar strukturiert und umfasst alle erforderlichen Abschnitte, die für ein nachvollziehbares Gutachten notwendig sind. Ich schreibe die Gutachten so, dass sie gerichtverwertbar sind.
Grundsätzlich ist dabei zu beachten, dass bei einem Tatgeschehen Spuren erzeugt werden, die sich von den üblichen Spuren der Herstellung und des Gebrauchs unterscheiden – frei nach dem physikalischen Prinzip „Actio = Reaction“. Eine andere, nicht zur üblichen Nutzung getätigte Handlung (z.B. einem Werkzeugeinsatz [Actio]) erfordert das Vorhandensein anderer Spuren durch die Wechselwirkung [Reactio]. Dabei kann es sich um Schürfspuren, Einprägungen oder Brüche handeln.
Abweichende Spurenmerkmale werden kriminaltechnisch untersucht und bewertet:
- Sind die vorhandenen Spuren schlüssig?
- Fehlen Spuren, die zwangsläufig entstehen müssen?
- Wenn ja, handelt es sich um vorgetäuschte (fingierte) Spuren?
- Ist das Gesamtspurenbild nachvollziehbar?
- Stimmen die gemachten Angaben mit dem Spurenbild überein?
- Konnte der Abtransport der entwendeten Gegenstände so vorgenommen werden?
Derartige kriminaltechnische Prüfungen können auch an Wertbehältnissen und ihren Schlössern sowie an weiteren Gegenständen, wie zum Beispiel beschädigte wasserführende Leitungen, durchgeführt werden.